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Bildungsfreistellung für BR Weiterbildung Gendermainstreaming  

Ziele gewerkschaftlicher Bildungsarbeit

Gewerkschaftliche Bildungsarbeit...
  • ... soll FunktionärInnen die ständige Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen.

  • ... an den konkreten Problemen, Anforderungen und Zielsetzungen der ArbeitnehmervertreterInnen anzusetzen und zur Professionalisierung der Betriebsarbeit beizutragen.

  • ... muss sich immer wieder einer Überprüfung stellen, um dem sich wandelnden Anforderungsprofil der FunktionärInnen und der Nachfrage der Gewerkschaftsmitglieder zu entsprechen.

  • ... tritt aufgrund gewachsener Anforderungen für eine Ausweitung der Qualifizierungsmöglichkeiten - vor allem eine Ausdehnung der Anspruchsberechtigung von Bildungsfreistellungen auf Ersatzbetriebsräte - ein.(§116 ArbVG und §117 ArbVG sowie §118 ArbVG und §119 ArbVG enthalten Vorschriften, die jedem Betriebsratsmitglied unter Fortzahlung des Entgelts erlauben, individuell Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu besuchen.)

  • ... zielt auf die Beseitigung von Zugangsbarrieren zu Bildung ab. Bildung muss allen Menschen zugänglich gemacht werden. Weiterbildung darf weder durch die soziale und finanzielle Situation noch durch Geschlecht, Alter, Wohnhort, Lebensbedingungen, ethnische oder religiöse Zugehörigkeit eingeschränkt werden.
  • ... schafft Rahmenbedingungen, die es den ArbeitnehmerInnen ermöglichen, auf die geänderten und sich laufend ändernden Anforderungen von Arbeitsmarkt und Beschäftigungssystem zu reagieren.

  • ... fordert einen gesetzlich verankerten Anspruch aller ArbeitnehmerInnen auf eine jährliche „Mindestweiterbildungszeit“ (im Ausmaß einer Arbeitswoche) im Rahmen der bezahlten Arbeitszeit und einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Die Möglichkeit zur Weiterbildung für alle Berufstätigen ist nicht nur eine wichtige Grundbedingung für mehr soziale Gerechtigkeit, sondern auch für eine höhere Leistungsfähigkeit der Betriebe.

  • ... hat die Aufgabe, durch Mitgliederschulung neue Formen der Beteiligung am gewerkschaftlichen Leben zu schaffen und ArbeitnehmerInnen ein gemeinsames Grundinteresse zu vermitteln. Sie soll gesellschaftliche Zusammenhänge – wie etwa das Spannungsfeld von Individualität und Solidarität - aufzeigen und einen Anreiz dafür schaffen, sich gewerkschaftlich und politisch zu engagieren.
 
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