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  VÖGB   Sonntag, 01.08.2010 - 10:22
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Bildungsfreistellung für BR Weiterbildung Gendermainstreaming  
Weiterbilden statt Auslernen
ÖGB-Initiative zur Förderung des lebensbegegleitenden Lernens
 
Vorschläge zu einem Bundesgesetz für Weiterbildung
 
Zwischen dem von Politik und Wirtschaft betonten Bedeutungszuwachs der Weiterbildung für ökonomisches Wachstum, Arbeitsmarkt, Demokratie und individuelle Entfaltung und den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen im Weiterbildungsbereich lässt sich eine deutliche Diskrepanz feststellen.
Die Erfahrung der BildungspraktikerInnen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass für die Beteiligung an Weiterbildung folgende Faktoren beschränkend wirken:
  • Weiterbildungszeit
  • Intransparenz der Angebotsstruktur
  • Kosten der Weiterbildung
  • Betriebliche Hierarchie
  • Bei manchen Gruppen auch das Weiterbildungsbewusstsein
Insbesondere ArbeitnehmerInnen mit geringerer Formalqualifikation finden bei Weitem nicht im notwendigen Ausmaß Zugang zu Weiterbildung. Sie werden in der betrieblichen Weiterbildung eindeutig diskriminiert und können sich am Bildungsmarkt aus Zeit- und Kostengründen nur bedingt beteiligen.
Weiterbildung muss daher in einer gesamtstaatlichen Initiative geregelt und Anreize für eine stärkere Bildungsbeteiligung müssen gesetzt werden. Die angestrebte Systematisierung und Modernisierung soll Rahmenbedingungen festlegen, weiterführende koordinierte Entwicklungen auf Ebene der Bundesländer ermöglichen und die Qualität des Angebots sichern.
Bei einer bundesweiten Regelung der Weiterbildung wird es möglich, diesen zentralen Bereich in umfassende Veränderungen der Bildungspolitik insgesamt, der Arbeitsmarktpolitik und der Sozialpolitik mit einzubeziehen.
 

 
Regelungsbereiche einer Initiative zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens
Bundesgesetz für berufliche Weiterbildung
 
Regelungsbereiche einer solchen Initiative sind den aktuellen Gegebenheiten entsprechend:
Zugangssicherung (Vorbeugung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Einkommen, beruflicher Stellung u.a.),
  • Qualitätssicherung,
  • Transparenz,
  • Weiterbildungszeitansprüche,
  • Sicherung der Durchlässigkeit des Bildungssystems,
  • Sicherung der Finanzierung sowie
  • Aufbau und Koordination von Weiterbildungsstatistik und -forschung.
Dies jeweils im Zusammenhang von institutionalisierter Weiterbildung an Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Der Gesamtbereich sollte durch ein neu zu schaffendes Bundesgesetz für (berufliche) Weiterbildung geregelt werden. Einzelne Bereiche, wie Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Schulen für Berufstätige, oder auch die innerbetriebliche Weiterbildung sind in ihren jeweiligen Gesetzesmaterien anzupassen.
Die Vielfältigkeit der Problemlagen erfordert auch ein Bündel von Maßnahmen unterschiedlichster Lösungsansätze. Folgende Punkte scheinen geeignet, der Weiterbildungsmisere beizukommen:
Sicherstellung eines gebührenfreien Nachholens von öffentlich anerkannten Bildungsabschlüssen
Neben der Matura soll es auch möglich sein, den Hauptschulabschluss, Lehrabschlüsse sowie die Berufsreifeprüfung gebührenfrei zu absolvieren. Entweder durch öffentliche Einrichtungen oder durch öffentlich finanzierte Freiplätze in anderen Bildungseinrichtungen.
 
 
Weiterentwicklung der Bildungskarenz
 
Voraussetzungen für eine Bildungskarenz, die diesen Namen auch verdient, sind:
  • Die Beseitigung des absoluten Einspruchsrechts der ArbeitgeberInnen
  • Die Anrechnung dieser Zeit im Pensionsrecht
  • Mindestens die Verdopplung des Bildungskarenzgeldes
  • Die Flexibilisierung der in Anspruch genommenen Zeit, wenn dies zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart wird
Die Zuständigkeit hierfür fällt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu.
 
 
Rahmenregelung für ein Bildungszeit-Modell
 
Eine Teilnahme an externen Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen (Höher- )Qualifikation dient, was durch das Erfüllen von gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder betrieblichen Kriterien sicher zu stellen ist, wird durch die Bereitstellung von Zeit seitens AN und AG zu gleichen Teilen, höchstens jedoch je 20 Stunden im Jahr gesichert. Dies eröffnet die Möglichkeit, eine Arbeitswoche als Mindest-Weiterbildungszeit für alle ArbeitnehmerInnen zu gewinnen.
Bundesweites gebührenfreies Angebot von Bildungsberatung und Bildungsinformation
Der Bund soll Sorge tragen, dass es ein regional ausgewogenes und qualitätsgesichertes Angebot an Beratungs- und Informationsleistung gibt. Hier wären öffentlich-rechtliche Einrichtungen (EB-Förderungsstellen des Bundes, Berufsinfozentren des Arbeitsmarktservice, öffentliche Bildungseinrichtungen und gesetzliche Interessenvertretungen) aufgerufen, ein anbieterunabhängiges Beratungs- und Informationsangebot zu sichern. Eine Vernetzung von bestehenden Angeboten sollte der Nutzung von Synergien und der Qualitätssicherung dienen.
 
 
Bundesweit einheitliches Bildungskonto
 
Das Modell des Bildungskontos (nach dem oberösterreichischen Beispiel) zielt insbesondere darauf ab, ArbeitnehmerInnen und atypisch Beschäftigten die Teilnahme an jenen Maßnahmen der beruflichen Höherqualifizierung zu erleichtern, die nicht öffentliche Bildungsabschlüsse sind und die in der Regel nicht durch innerbetriebliche Weiterbildung abgedeckt werden. Durch die Staffelung nach Bildungsabschlüssen (z.B. keine Förderung für AkademikerInnen) soll eine weitgehende Kompensation von Bildungsdefiziten erreicht werden.
 
 
Mehr Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Weiterbildung
 
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Unternehmen ihre Anstrengungen in der betrieblichen Weiterbildung intensiviert haben, dass der Zugang zu Maßnahmen jedoch sehr stark von der Stellung im Betrieb abhängig ist. So können über 50% der höheren und mittleren Angestellten an innerbetrieblicher Weiterbildung teilnehmen (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten), aber nur 17% der ArbeiterInnen bzw. 21% der einfachen Angestellten.
Verstärkte Förderung der betrieblichen Schulung aus Steuermitteln, wie die Erhöhung des Investitionsfreibetrags, ist daher nur dann sinnvoll, wenn die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Belegschaftsvertretungen in Fragen der betrieblichen Schulung verbessert wird. Dies soll vor allem die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen in Schulungsprogramme befördern.
Entwicklung und Implementierung eines Akkreditierungs-/Zertifizierungssystems
Zur Schaffung von Transparenz für Nachfragende sind Kriterien in Abstimmung zwischen öffentlicher Hand, Anbietern, Interessenvertretungen, ArbeitsmarktexpertInnen und Wissenschaft zu entwickeln. Diese Entwicklung und eine Implementierung könnte in der Verantwortung eines Weitebildungsrates (s.u.) liegen.
 
 
Schaffung eines Weiterbildungsrates
 
Zahlreiche der oben angeführten Aufgaben bedürfen einer Koordination und gesellschaftspolitischen Vermittlung. Diese gesellschaftliche Integration soll in einem Kompetenzzentrum für Weiterbildung erfolgen. Das Zentrum soll aus einem paritätisch besetztes Gremium mit technisch-wissenschaftlichem Büro bestehen (beispielsweise nach dem Vorbild des Fachhochschulrates). Dieses Kompetenzzentrum könnte auch im Sinne einer aktiven Gestaltungsmöglichkeit eine für politische Entscheidungen notwendige gesicherte Datengrundlage herstellen. Das in Österreich dies bezüglich herrschende Defizit könnte seitens des Kompetenzzentrums durch eine Weiterbildungsstatistik und auch Bildungsforschungsdokumentation und -koordination behoben werden.
Weitere Aufgabengebiete müsste die Akkreditierung von Anbietern und Angeboten und eine Förderungskompetenz für Pilotschulungen und Curriculumentwicklung sein.

Langfassung des Textes zum Downloaden (wbpol2002.doc)
 
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